Förderung für Fenstertausch und außenliegenden Hitze bzw. Sonnenschutz 2027
Sanierungsoffensive 2027
FENSTER-SANIERUNG · SONNENSCHUTZ · FÖRDERUNGEN
Sanierungsoffensive 2027: Förderung für Fenster und Sonnenschutz in Österreich
Sie planen einen Fenstertausch oder eine Fenster-Sanierung? Die Sanierungsoffensive 2027 unterstützt den Austausch alter Fenster und die gleichzeitige Ausstattung mit außenliegendem Sonnenschutz. Erfahren Sie, welche Förderung in Österreich für Fenster und Sonnenschutz möglich ist und welche zusätzliche Förderung für Fenster in Oberösterreich infrage kommt.
Informationsstand: 20. Oktober 2026. Die Bundesförderhöhen für 2027 sind fixiert; einzelne Bedingungen können bis zum Start angepasst werden. Die OÖ-Angaben beschreiben die derzeitige Landesförderung. Eine unveränderte Weiterführung dieser Konditionen im Jahr 2027 ist damit nicht zugesagt.
Sanierungsoffensive 2027: Wie hoch ist die Förderung beim Fenstertausch?
Die Antragstellung für die Sanierungsoffensive 2027 startet am 4. Jänner 2027. Für den Fenstertausch als Einzelbauteilmaßnahme gelten folgende Höchstbeträge:
| Wohnobjekt | Fenstertausch | Fenstertausch mit außenliegendem Sonnenschutz |
|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus oder einzelnes Reihenhaus | bis 4.000 € | bis 5.000 € |
| Einzelwohnung im mehrgeschossigen Wohnbau | bis 2.000 € | bis 2.500 € |
Die Förderung ist jeweils auf maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die genannten Beträge sind Höchstbeträge und keine automatische Auszahlung. Zusätzliche soziale Fördermöglichkeiten für Einzelwohnungen sind hier nicht eingerechnet und unterliegen gesonderten Voraussetzungen und Genehmigungsvorbehalten.
Fenster-Sanierung: Voraussetzungen für die Bundesförderung
Wer alte Fenster durch neue, energieeffiziente Fenster ersetzt, sollte die Förderbedingungen bereits bei der Planung berücksichtigen. Für die Einzelbauteilmaßnahme am Ein-/Zweifamilienhaus gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein.
- Mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen müssen ausgetauscht werden.
- Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw) des gesamten Fensters muss Uw ≤ 1,1 W/m²K betragen. (Wird von uns im Fenster-Angebot für jedes Fenster gesondert angegeben).
- Ein Energieberatungsprotokoll für Oberösterreich und eine Montagerechnung eines Fachbetriebs sind erforderlich. Reine Selbstmontage ist bei dieser Bundesförderung nicht förderbar. (Energieberatung für alle Bundesländer)
- Der Antrag muss vor Baubeginn, Lieferungen und Leistungen gestellt werden.
- Die Einzelbauteilmaßnahme muss innerhalb von neun Monaten nach Genehmigung umgesetzt und abgerechnet werden.
Informationsblatt Sanierungsbonus 2027 für Ein-/Zweifamilienhäuser herunterladen
Förderbedingungen für mehrgeschossigen Wohnbau und Einzelwohnungen
Förderung in Österreich für Fenster und außenliegenden Sonnenschutz
Ein Fenstertausch bietet die Gelegenheit, auch den sommerlichen Hitzeschutz zu verbessern. Wird die Fenster-Sanierung mit einer förderfähigen Außenverschattung kombiniert, erhöht sich die mögliche Bundesförderung beim Ein-/Zweifamilienhaus um bis zu 1.000 €, bei einer Einzelwohnung um bis zu 500 €.
Außenliegende Systeme wie Rollläden und Raffstoren können die direkte Sonneneinstrahlung vor der Verglasung abfangen. Ob das gewählte System die konkreten Förderbedingungen erfüllt, ist anhand der aktuellen Richtlinien zu prüfen.
Gibt es eine Förderung für Sonnenschutz ohne Fenstertausch?
Der Außenverschattungsbonus der Sanierungsoffensive 2027 setzt den gleichzeitigen Fenstertausch voraus. Das alleinige Nachrüsten von Rollläden oder Raffstoren fällt nicht unter diesen Bundesbonus.
Förderung für Fenster in Oberösterreich: Welche Zuschüsse gibt es in OÖ?
Zusätzlich zur Sanierungsoffensive des Bundes kommt eine Fensterförderung des Landes Oberösterreich infrage. Entscheidend ist, ob die Fenster-Sanierung ein Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen oder eine Miet- beziehungsweise Eigentumswohnung betrifft.
Fenstertausch im OÖ-Eigenheim mit bis zu drei Wohnungen
Für den Bauteil Fenster/Haustüre werden höchstens 15.000 € förderbare Kosten berücksichtigt. Zur Wahl stehen:
- Ein einmaliger Bauzuschuss von 15 % der anerkannten Kosten, bis zu 2.250 €.
- Alternativ Zuschüsse zu einem Darlehen in Höhe von 25 % der anerkannten Kosten, verteilt über 15 Jahre. Die Darlehenslaufzeit beträgt 15 bis 30 Jahre.
Erforderlich sind unter anderem eine mindestens 20 Jahre zurückliegende Baubewilligung, Hauptwohnsitznutzung und ein energetischer Befund. Bei Eigennutzung gelten Einkommensgrenzen. Für Fenster gilt grundsätzlich Uw ≤ 1,1 W/m²K auf das gesamte Fenster.
Fenster-Sanierung mit Selbstmontage: Bei der OÖ-Landesförderung können Materialrechnungen ab 150 € je Rechnung berücksichtigt werden. Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein. Die Anerkennung und die übrigen Voraussetzungen prüft die Förderstelle.
Förderung für Eigenheimsanierung in Oberösterreich: Details und Antrag
OÖ Energiesparverband: technische Anforderungen und Energieberatung
Förderung für Fenster in Miet- und Eigentumswohnungen in OÖ
Für den Austausch von Fenstern beträgt die Landesförderung 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 € pro Wohnung. Wurde die Wohnung innerhalb der letzten drei Jahre gebraucht gekauft, kann ein zusätzlicher Zuschuss von 500 € möglich sein.
In Verbindung mit dem Fenstertausch können auch gleichzeitig eingebaute Rollläden, Raffstores und Außenjalousien sowie Montage, Fensterbänke und Arbeiten im Fensterbereich berücksichtigt werden.
Zu den Voraussetzungen gehören eine mindestens 20 Jahre zurückliegende Baubewilligung, Hauptwohnsitznutzung und die persönlichen Förderbedingungen einschließlich anwendbarer Einkommensgrenzen. Materialrechnungen müssen jeweils mindestens 1.000 € betragen; Rechnungen dürfen höchstens zwei Jahre alt sein. Nach Förderzusage ist die Hauptwohnsitznutzung mindestens fünf Jahre fortzuführen.
Land OÖ: Fensterförderung für Miet- und Eigentumswohnungen beantragen
Sanierungsoffensive und Fensterförderung in OÖ kombinieren
Eine Kombination von Bundes- und Landesförderung ist grundsätzlich möglich. Weitere öffentliche Förderungen und Versicherungsleistungen müssen der OÖ-Förderstelle gemeldet werden. Bei der Wohnungssanierung werden diese von der förderbaren Summe abgezogen. Die Höchstbeträge dürfen deshalb nicht einfach addiert werden. Lassen Sie die konkrete Kombination vorab prüfen.
Neue Fenster und Sonnenschutz für Ihre Sanierung
Eine gut geplante Fenster-Sanierung verbindet Wärmedämmung mit sommerlichem Hitzeschutz. Neue Fenster helfen, Wärmeverluste zu reduzieren. Außenliegender Sonnenschutz kann die Aufheizung der Wohnräume verringern. Raffstoren ermöglichen eine gezielte Lichtlenkung; Rollläden bieten Verdunkelung und Sichtschutz.
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Entdecken Sie passende Fenster, Rollläden und Raffstoren für Ihr Sanierungsprojekt. Stimmen Sie die technischen Anforderungen und den Förderablauf vor der Bestellung mit Ihrer Förderstelle ab.
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Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Förderprüfung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und die Zusage der zuständigen Förderstelle. Offizielle Informationen zur Sanierungsoffensive 2027 .
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